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Parkregeln – Abenteuerpark Hellendoorn

Unser Ziel ist es, Ihnen einen unvergesslichen Tag zu ermöglichen. Unsere Mitarbeiter geben ihr Bestes, um euch den Tag so angenehm wie möglich zu machen. Damit alle unsere Gäste den Tag genießen können, haben wir ein paar Regeln aufgestellt. Sobald Ihr den Park betretet, stimmt ihr diesen zu.

Parkplatz

Der Parkplatz vom Abenteuerpark Hellendoorn liegt direkt gegenüber dem Haupteingang. Auf dem Parkplatz gelten die Regeln der Straßenverkehrsverordnung. Die Anweisungen des Personals ist unbedingt folge zu leisten. Bitte achten Sie beim Aussteigen auf weitere (fahrende) Fahrzeuge, um Unfälle zu vermeiden. Auf dem gesamten Gelände darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden. An der Kasse erhaltet ihr gegen Bezahlung von 7 € einen Parkschein, der bei der Ausfahrt gescannt wird. Das Parken geschieht auf eigenes Risiko.

Zugriff

Der Zutritt ist nur mit einer gültigen Eintrittskarte möglich. Diese Eintrittskarten musst du während des gesamten Besuchs bei dir tragen und auf Aufforderung der Mitarbeiter zeigen können. Die Eintrittskarte ist alleinig an dem jeweiligen Besuchstag (außer Jahreskarten) gültig und verliert mit Verlassen des Parks seine Gültigkeit. Falls du den Park zwischenzeitlich verlassen möchtest, melde dich bitte bei den Mitarbeitern am Zugang. Der Abenteuerpark Helledoorn behält sich jederzeit das Recht vor, Personen den Zutritt zu verweigern. Dies geschieht z.B. bei Personen die (zuviel) Alkohol getrunken haben oder unter Drogeneinfluss stehen.

Allgemeines

Die Anweisungen unserer Mitarbeiter sind jederzeit Folge zu leisten. Gleiches gilt für die Anweisungen und Beförderungsbedingungen, die an den Attraktionen kommuniziert werden. Wir bitten Sie, die Regeln zu akzeptieren, die für Gäste ausgewiesenen Wege nicht zu verlassen und Ihren Abfall in den dafür bestimmten Abfallbehälter zu entsorgen.

Rauchfreier Park

Der Abenteuerpark Helledoorn ist grundsätzlich ein rauchfreier Park, bietet jedoch ein paar wenige Bereiche, in denen geraucht werden darf. Sie erkennen diese Bereiche an dem Schild „Raucherzone“.

Was darf ich mitbringen?

Der Gebrauch von mitgebrachten Spielzeugen (wie Bälle) ist in unserem Park nicht erlaubt. Des Weiteren ist das Tragen von Waffen und anderen gefährlichen Gegenständen strengstens verboten. Das Spielen von Musik via Radio oder Mobiltelefon ist nur erlaubt, falls andere Gäste nicht durch die Lautstärke gestört werden.

Haustiere

Mit Außnahme von Hunden, dürfen keine Haustiere mit in den Park gebracht werden. Der Eintrittspreis für Hunde beträgt 2 €. Hunde müssen jederzeit an der Leine geführt werden und dürfen nicht mit in die Attraktionen.

Kleidung

Wir bitten Sie, Ihr ordentlich zu kleiden. Das bedeutet das im Park der Oberkörper bedeckt sein und Schuhe getragen werden müssen. Deswegen ist Badekleidung außerhalb von Aquaventura nicht erlaubt.

Sachschaden

Sicherheit steht bei uns an erster Stelle, jedoch kann es trotzdem unverhofft zu unsicheren Situationen führen oder kommt es zu Unfällen. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall direkt über das Vorkommnis. Es kann auch vorkommen, dass Sie selber einen Schaden verursachen. Auch in diesem Fall bitte wir Sie, dies vor dem Verlassen des Parks zu melden, damit wir die notwendigen Schritte einleiten können.

Haftung

Falls Sie während deines Besuchs Schaden genommen haben, muss dieser Schaden direkt bei unseren Mitarbeitern an der Information gemeldet werden. Bei einer späteren Meldung sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Der Abenteuerpark Hellendoorn ist nicht verantwortlich für jedweden Schaden, außer wenn dieser direkt aus Unzulässlichkeiten des Parks oder seiner Mitarbeiter resultiert. Auch für Gegenstände, die an Hellendoorn in Bewahrung gegeben wurden, übernimmt der Park keine Verantwortung. Der Abenteuerpark Hellendoorn übernimmt nur die Verantwortung für Sachschäden, die durch eine Versicherung oder gewährleistet wird.

Ausserordentliche Umstände

Im Falle einer Schließung des Parks, aufgrund außerordentlicher Umstände, werden den Gästen, die sich dann im Park befinden, angepasste Kompensationen angeboten. Diese werden nur durch den Abenteuerpark selber angeboten.

Werbung und Verkauf

Der Verkauf oder die Bewerbung von Produkten, ist, ohne schriftliche Genehmigung, auf dem gesamten Parkgelände inkl. Parkplatz und Zuwegung, nicht erlaubt.

Fotografieren und Filmen

Für den eigenen Gebrauch ist das Fotografieren und Filmen in unserem Park, außer im Goldenen Theater Palast, jederzeit erlaubt. Die Veröffentlichung von Bildmaterial aus dem Park, ist nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Parkmanagement erlaubt. Während Ihres Besuchs können Sie gefilmt oder fotografiert werden. Der Abenteuerpark Hellendoorn behält sich das Recht vor, diese Aufnahmen zu Werbezwecken zu nutzen.

Entfernung

Unsere Mitarbeiter sind jederzeit berechtigt, Gäste aus dem Park zu entfernen, wenn sich diese nicht an die genannten Parkregeln halten. Ein Schadensersatz ist in diesem Fall ausgeschlossen

Attraktionen

Unser Park ist so gestaltet, dass nach Möglichkeit jeder das Angebot nutzen kann. Es kann jedoch vorkommen, an sehr vollen Tagen, oder falls Sie nicht den ganzen tag bei uns sind, dass Sie nicht alle Attraktionen nutzen können. Es kann auch durch technische oder andere Gründe dazu führen, dass eine Attraktion zeitlich nicht genutzt werden kann. In beiden Fällen kann der Park nicht verantwortlich gehalten werden.

Gastronomisches Angebot

Für das gesamte gastronomische Angebot gelten die allgemeinen Richtlinien der Hygieneverordnung. Auf Nachfrage können diese gerne eingesehen werden.